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Schwimmunterricht fällt oft ins Wasser
Die Zahl ist alarmierend: Jeder vierte Deutsche kann nicht oder nur schlecht schwimmen. Strohmayr beklagt unzureichendes Schulangebot.
Die Zahl ist alarmierend: Jeder vierte Deutsche kann nicht oder nur schlecht schwimmen. Dies berichtet die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG). Untersuchungen haben zudem ergeben, dass nur noch etwa 17 Prozent der Kinder und Jugendlichen das Schwimmen im Sportunterricht an den Schulen lernen. Die SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Simone Strohmayr wollte es jetzt genauer wissen. Ihre Anfrage an die Bayerische Staatsregierung hat die Anzahl an Schulen in den Landkreises Augsburg, Aichach-Friedberg und Donau-Ries, die regelmäßig Schwimmunterricht erteilen, an die Wasseroberfläche gebracht.
Das Ergebnis: Von 67 Grund- und Haupt- bzw. Mittelschulen bringen 44 den Kindern bei, wie sie sich über Wasser halten. Zu den weiterführenden Schulen im Augsburger Land enthält das Antwortschreiben des Kultusministeriums keine Angaben. (LK Aichach-Friedberg: Von 38 Grund- und Haupt- bzw. Mittelschulen 25. Als weiterführende Schulen mit Schwimmunterricht im Wittelsbacher Land benennt das Antwortschreiben des Kultusministeriums die Realschulen und Gymnasien in Aichach und in Friedberg; LK Donau-Ries: Von 48 Grund- und Haupt- bzw. Mittelschulen 26. Unter den weiterführenden Schulen im Donau-Ries sind es laut Antwortschreiben des Kultusministeriums neun, die Schwimmunterricht erteilen, darunter die drei staatlichen Gymnasien in Nördlingen, Oettingen und Donauwörth sowie die staatlichen Realschulen in Rain und Wemding).
„Allein schon diese Entwicklung belegt, dass Schwimmen nicht flächendeckend in der Schule gelernt wird. Dagegen müssen wir etwas unternehmen, wenn wir schreckliche Badeunfälle vermeiden wollen“, sagt dazu Strohmayr und stemmt sich gegen die steigende Schließung von öffentlichen Bädern im Freistaat und die radikalen Kürzungen des Sportunterrichts an den Schulen. „Auch der Schwimmunterricht gehört zum Bildungsauftrag des Staates und muss wieder ausgebaut werden. Die Regierung darf den Kommunen bei der Sanierung der Bäder keine kalte Dusche verpassen, sondern muss die Sachaufwandsträger angemessen bezuschussen“, so Strohmayr wei-ter.
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