Dr. Simone Strohmayr, MdL - Kinder brauchen Zukunft - Zukunft braucht Kinder
Simone Strohmayr > für eine lebendige Zukunft

Kinder brauchen Zukunft - Zukunft braucht Kinder

Leider sieht die bayerische Wirklichkeit anders aus: Das neue bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBig) zeigt nach 3 Jahren all seine Tücken und Schwächen und offenbart sich als das, für das ich es schon immer gehalten habe: Ein einziges Sparmodell Stoibersche Prägung.

SPD Studie zum BayKiBiG   SPD-Studie beweist: Das neue bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz ist ein Verwaltungsmonster und belastet Eltern über Gebühr. Über 90 Prozent der Leiterinnen von Betreuungseinrichtungen meinen, dass sich ihr Verwaltungsaufwand erhöht hat. ... [mehr]
 

In einer alternden Gesellschaft, in der Familien sich bewußt gegen Kinder entscheiden und die Vätern im Elternurlaub mit dem Karriere- Ende-Stempel in der Personalakte droht, muss ein Umdenken statt finden. Wer wie ich und viele andere Frauen eine mehrjährige Berufsausbildung absolviert hat, soll, will, oder muss seinen Beruf auch ausüben können. Doch dann stellt sich die Frage: »Wohin mit den Kindern?« Mit einem bayerischen Kindertagesstättengesetz hätte sich viel bewegen lassen. In vielen Diskussionen mit Müttern, in Kindergärten, Kinderkrippe und Hort sowie innerhalb der Ausschüsse kristallisierte sich heraus:

  • Es gibt in Bayern immer noch zu wenige Kinderkrippenplätze. Grade mal 8 % der Kinder unter 3 Jahren finden einen Betreuungsplatz.
  • Kinderbetreuungseinrichtungen sind Bildungseinrichtungen und deshalb muss vor allem die Qualität stimmen.

In vielen Einrichtungen habe ich eine große Bereitschaft für die frühkindliche Bildung vorgefunden. Das motiviert mich, auch weiterhin für die Zukunft unsrer Kinder und gegen das Spardiktat der Staatsregierung zu kämpfen.

Die Vorschläge der SPD-Landtagsfraktion zur Novellierung des Kindertagesstättengesetzes zeichnen sich durch besondere Praxisnähe aus:

 

Mindestanforderungen

Die Mindestanforderungen an die Novellierung des missratenen Gesetzes lassen sich auf Grund unserer Anhörungen wie folgt zusammenfassen:
  1. Ein Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz für alle Kinder von 1 bis 14 Jahre ist auch in Bayern zu verwirklichen. Der Rechtsanspruch ist im BayKiBiG festzuschreiben.
  2. Vor dem Hintergrund eines großen Nachholbedarfs frühkindlicher Bildung in Bayern ist eine Qualitätsoffensive in der Kinderbetreuung mit dem Ziel einer optimalen Förderung der Kinder von Anfang an und der besseren Qualifizierung des Personals zwingend geboten.
  3. Zuschüsse werden für Gruppen (Förderung nach dem Gruppenprinzip) unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten und der Gruppenstärke (hierbei ist der Personalschlüssel von 1 zu 7 im Kindergarten zu beachten) gewährt. Die Qualifizierung des pädagogischen Personals ist vom Freistaat zu fördern.
  4. Der Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) ist weiterzuentwickeln für alle Kinder (0-14) und ist in allen Einrichtungen verbindlich umzusetzen.
  5. Kinderbetreuungseinrichtungen in sozialen Brennpunkten und/oder mit Integrationsbedarf erhalten eine zusätzliche Personalkostenförderung. Bei integrativen Einrichtungen ist auf die Finanzierung einer Drittkraft durch die Bezirke hinzuwirken.
  6. Sprachstandserhebungen werden für alle Kinder durchgeführt, eine staatliche Finanzierung der erforderlichen Sprachförderung ist sicher zu stellen.
  7. Eine ausreichende staatliche Förderung von Horten ist zu gewährleisten.
  8. Das Elternwahlrecht muss so ausgestaltet werden, dass Eltern bei der Auswahl der Kindertagesstätte einen durchsetzbaren Anspruch auf freie Wahl der Kinderbetreuungseinrichtung haben. Unterschiedliche pädagogische, weltanschauliche und religiöse Ausrichtungen und die Öffnungszeiten sind als Kriterium bei der Auswahl der Kindertagesstätte anzuerkennen.
  9. Der Personalschlüssel wird gesenkt, je nach Alter der Kinder ausgerichtet (für Kinder von 3 – 6 Jahren auf 1:7).
  10. Die Fachkraftquote wird erhöht auf 70 Prozent.
  11. In den Einrichtungen finden regelmäßig interne und externe Evaluationen statt, die vom Staat finanziert werden, dabei ist ein Gütesiegel anzustreben.
  12. Die Erzieherinnen und Leiterinnen sind vom Verwaltungsaufwand zu entlasten.
  13. Die Verfügungs- und Anleitungszeiten werden (nach Kinderzahl, Alter etc.) im Gesetz festgeschrieben.
  14. Alle Beschäftigten in Kinderbetreuungseinrichtungen sollen regelmäßig an Fortbildungsangeboten (für alle Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen auch zum Bildungs- und Erziehungsplan (BEP)) teilnehmen.

weiter Informationen

> Die Forderungen an ein bayerisches Kindertagesstättengesetz im Wortlaut [PDF | 34 KB]

 

Zwei Jahre BayKiBiG - zwei verschenkte Jahre auf Kosten der Kinder
Anträge zur Qualitätsoffensive in der Kinderbetreuung

 

> Änderung des BayKiBiG - frühkindliche Bildung umsetzen | 26.06.2007 [PDF - 139 kB]
> Änderung des BayKiBiG - Elternrechte stärken | 26.06.2007 [PDF - 133 kB]

> Änderung des BayKiBiG - Arbeits- und Lernsituation in den Einrichtungen verbessern | 26.06.2007 [PDF - 142 kB]
> Änderung des BayKiBiG - verschenkte Jahre auf Kosten der Kinder |
26.06.2007 [PDF | 139 KB]

 

> Pressemitteilungen aus dem Fachbereich Bildungspolitik

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