Auf der Grundlage des Bundesgesetzes zur finanziellen Entlastung der Kommunen vom Sommer dieses Jahrs erhalten die bayerischen Gemeinden einen pauschalen Ausgleich für die Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer im Jahr 2020 infolge der Corona-Krise.
Für Bayern stehen dafür insgesamt 2,4 Milliarden Euro zur Verfügung, davon sind 1,3 Milliarden Euro Landesmittel und 1,1 Miliaren Euro Bundesmittel. Die Mittelvergabe seitens des Freistaats erfolgt in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden.
Die Gemeinden in der Region erhalten einen pauschalen Ausgleich für ihre Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer in folgender Höhe:
Adelsried 968 180 Euro
Allmannshofen 96 133 Euro
Altenmünster 119 418 Euro
Aystetten 28 448 Euro
Biberbach 99 031 Euro
Bobingen 956 490 Euro
Bonstetten 77 080 Euro
Diedorf 807 091 Euro
Dinkelscherben 119 681 Euro
Ehingen 36 447 Euro
Ellgau 22 769 Euro
Emersacker 42 274 Euro
Fischach 652 312 Euro
Gablingen 76 130 Euro
Gersthofen 5 189 498 Euro
Gessertshausen 241 465 Euro
Graben 296 275 Euro
Großaitingen 632 005 Euro
Heretsried 107 332 Euro
Hiltenfingen 28 192 Euro
Horgau 118 776 Euro
Kleinaitingen 10 400 Euro
Klosterlechfeld 81 869 Euro
Königsbrunn 1 665 525 Euro
Kühlenthal 130 390 Euro
Kutzenhausen 371 390 Euro
Langenneufnach 581 932 Euro
Langerringen 73 316 Euro
Langweid a.Lech 358 877 Euro
Meitingen -
Mickhausen 48 991 Euro
Mittelneufnach 29 541 Euro
Neusäß 1 327 863 Euro
Nordendorf 57 904 Euro
Oberottmarshausen 15 355 Euro
Scherstetten 34 062 Euro
Schwabmünchen 1 709 556 Euro
Stadtbergen 673 560 Euro
Thierhaupten 25 542 Euro
Untermeitingen 152 844 Euro
Ustersbach 166 312 Euro
Walkertshofen 176 311 Euro
Wehringen 97 604 Euro
Welden 605 623 Euro
Westendorf -
Zusmarshausen 3 678 061
„Ich freue mich, dass die Gemeinde einen Zuschuss für den Ausfall der Gewerbesteuer erhalten. Allerdings sehe ich das nur als einen ersten Schritt. Die großen Herausforderungen für die Kommunen werden noch kommen, wenn Unternehmen aufgrund der Pandemie Konkurs anmelden oder gar schließen müssen“, so die Einschätzung der Landtagsabgeordneten Dr. Simone Strohmayr. Ein Ausgleich werde daher auch für 2021 erforderlich sein, da die Corona-Krise voraussichtlich andauern werde.
Die SPD-Landtagsfraktion hat deshalb eine Initiative ergriffen, damit auch im folgenden Jahr die erforderlichen Mittel für die Gemeinden fließen können.
Der Landtag hat dieser Initiative bereits zugestimmt. Die Staatsregierung ist jetzt aufgefordert, die entsprechenden Maßnahmen zusammen mit dem Bund für das Jahr 2021 in die Wege zu leiten.